Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Sehr geehrter Herr Vorsitzender Knöfler,

wir, die Landes-ASten-Konferenz des Landes Schleswig-Holsteins nehmen im Folgenden zum Gesetzesentwurf Drucksache 19/1290 zur Änderung des Hochschulgesetzes Stellung:

Die Hochschule ist ein Raum für Forschung und Lehre, für kritisches Arbeiten und das Einnehmen einer Position zur Gesellschaft.

Gerade von den Mitgliedern einer Hochschule darf erwartet werden, dass sie diejenigen sind, die zu einer offenen toleranten Gesellschaft beitragen. Das Leitbild vieler Hochschulen enthält die Wörter „Vielfalt“ und „Diversität“. Wir, die Studierendenschaft des Landes Schleswig-Holsteins, stehen für genau diese Werte ein.

Die Begründung, dass eine Vollverschleierung die Kommunikation beeinträchtige teilen wir nicht.

Ein Blick in den studentischen Alltag zeigt, dass eine Vollverschleierung, die von einigen als Hindernis gesehen wird, keines ist.
In Vorlesungen hören mehrere hundert Studierende 90min lang Vorträge der Dozierenden, ohne dass das didaktische Konzept einer Vorlesung eine Beteiligung bedingt. In den Seminaren wird ein rein wissenschaftlicher Diskurs geführt, in dem allein das gesprochene Wort von Bedeutung ist. Auch in praktischen Übungen stellt eine Vollverschleierung kein Problem dar. Dort stellt sich vielmehr die Frage nach der Einstellung der Dozierenden. Möglichkeiten zur Umsetzung von Lösun- gen finden sich immer.

Es zeigt sich, dass aus Sicht der Studierenden keine Einschränkung der Kommunikation vorliegt.

Darüber hinaus sehen wir ein landesweites Verbot als unvereinbar mit der frei- heitlich-demokratischen Grundordnung. Durch dieses Gesetz wird bestimmten Personengruppen der Zugang zu Bildung verwehrt. Dies ist unseres Erachtens nach unvereinbar mit dem, in den Menschenrechten verankerten, Recht auf Bildung. Weiterhin kann persönliches Unbehagen einzelner Personen mit der verfassungskonformen und freiwillig gewählten Lebensweise anderer Personen, keine Recht- fertigung für eine derartige Einschränkung des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Artikel 2 Grundgesetz sein.

Wir, die Vertretungen der Studierendenschaften des Landes Schleswig-Holstein, stehen für eine weltoffene pluralistische Gesellschaft, in der jeder Mensch, egal welcher geschlechtlichen Identität oder welcher Religion, einen Platz findet und akzeptiert wird und lehnen daher mehrheitlich ein landesweites Verbot der Vollverschleierung ab.